ERNEUERBARE ENERGIEN
Zu den erneuerbaren Energien gehören Wind- und Sonnenenergie, Energie aus Biomasse und aus Erdwärme. Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg wird der Einsatz erneuerbarer Energien gefordert. Hausbesitzer können beispielsweise wählen zwischen:
Installation einer solarthermischen Anlage
Einsatz einer Wärmepumpe
Nutzung von Biogas oder Bioöl im Zusammenhang mit der Brennwerttechnik
Nutzung von Biomasse in Pellets- oder Scheitholzkessel oder Einzelraumfeuerungen
Gerne beraten wir Sie, welches System und welche Anlage für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird gefördert.
Hydraulischer Abgleich
Die Wärmeversorgung eines Gebäudes ist ein Gesamtsystem, bei dem die einzelnen Elemente – wie Wärmeerzeuger, Wärmeverteilung, Heizflächen, Thermostatventile, Regelung und das Nutzerverhalten – berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden müssen. Nur dann arbeitet die Anlage optimal und effizient.
Wichtig für die Optimierung des Systems ist daher der hydraulische Abgleich. Er sorgt für die optimale Verteilung der Heizwassermenge und damit für die richtige Einstellung der Anlage. Fehlt die Abstimmung der einzelnen Komponenten werden pumpennahe Heizkörper besser durchströmt als pumpenferne Heizkörper. Infolgedessen ist die Wärmeverteilung ungleich, der Heizkomfort vermindert sich und es wird mehr Energie verbraucht als nötig.
Zudem wird der Austausch von Heizungsanlagen nur gefördert, wenn ein hydraulischer Abgleich der Anlage erfolgt ist und nachgewiesen wird.